- Vorwurf der Abgabenhinterziehung von ALSAG-Beiträgen damit als haltlos erwiesen
- Auch Vorwurf des „Amtsmissbrauchs“ gegen Landesbeamte widerlegt
Die Einstellung erfolgte auf Basis einer im Rahmen des Verfahrens durchgeführten Betriebsprüfung durch die Zollbehörden. Das Zollamt Linz stellte darin zusammengefasst fest, „dass für den Standort Linz der voestalpine Stahl GmbH sämtliche entsprechenden gewerbebehördlichen Genehmigungen vorliegen und auch der rechtliche Bestand der Deponie völlig unzweifelhaft ist und damit die Zwischenlagerung der LD-Schlacke (…) keine beitragspflichtige Tätigkeit im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes darstellt. (…) Nach Ansicht des Zollamtes Linz Wels wurden keine Unregelmäßigkeiten durch die Betriebsprüfung im Verdachtszeitraum festgestellt (…).“
Ebenso eingestellt wurde das Verfahren gegen Beamte des Magistrats der Stadt Linz bzw. des Amtes der OÖ. Landesregierung, denen der Umweltdachtverband Amtsmissbrauch durch falsche Beurteilung der Abfalleigenschaft von LD-Schlacke unterstellt hatte. Die Entscheidungen der Beamten beruhten auf vertretbaren Rechtsauffassungen, es sei daraus kein Missbrauch der Amtsgewalt ableitbar, heißt es im Beisatz zur Einstellung des Verfahrens.
Die Einstellung betrifft den weitaus überwiegenden Teil des Verfahrens und den Kern der vom UWD erhobenen Vorwürfe, nämlich gegen den Standort Linz. Die Betriebsprüfung am Standort Donawitz ist derzeit noch im Gang.