- Dividende von 0,90 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2012/13.
- Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb eigener Aktien.
- Änderung der Satzung.
Die Hauptversammlung hat den Vorstand zudem zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der voestalpine AG ermächtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erneuerung der bereits auch im Jahr 2010 erteilten Rückkaufermächtigung, die unter anderem zum Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes, zur Bedienung von allfälligen Stock-Option-Programmen oder von allfälligen Wandelanleihen vorgesehen ist. Die Geltungsdauer der Rückkaufermächtigung beträgt 30 Monate. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand der voestalpine AG auch zur Einziehung eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der voestalpine AG und somit zur Herabsetzung des Grundkapitals in diesem Ausmaß ermächtigt.
Die Hauptversammlung hat überdies Änderungen der Satzung im Wesentlichen zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, beschlossen.