Eine Hybridanleihe ist eine Schuldverschreibung mit Eigenkapitalcharakter (kann jedoch im Unterschied zu einer Wandelanleihe nicht in Aktien gewandelt werden), das bedeutet, sie kann dem Eigenkapital zugerechnet werden.
Das ist möglich, weil die Anleihen theoretisch eine unbeschränkte Laufzeit haben und ihre Verzinsung gewissermaßen von der Dividendenzahlung der voestalpine AG abhängt.
Das bedeutet, dass in jenen Jahren, in denen Dividendenzahlungen geleistet werden, der Kupon in jedem Fall bedient werden muss. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die die voestalpine AG nicht in der Lage sein sollte, eine Dividende auszuschütten, kann der Kupon dennoch bezahlt werden. Etwaige ausfallende Kuponzahlungen müssen jedoch zum ehestmöglichen nachgeholt werden.
(Der Fall, dass die voestalpine AG keine Dividenden leistet, ist allerdings seit dem Börsengang 1995 noch in keinem Jahr eingetreten; im Gegenteil hat sich die voestalpine AG gegenüber ihren Aktionären zu einer jährlichen Dividendenrendite von durchschnittlich mindestens 4 % bekannt und dieses Ziel seit dem IPO bislang auch erreicht.)
Die Hybridanleihe der voestalpine AG hat eine unbefristete Laufzeit und ist nachrangig. Sie steht somit im Rang vor Aktien, jedoch hinter Fremdkapital. Hybridanleihen werden in der Regel nach zehn Jahren getilgt, jene der voestalpine AG kann seitens des Emittenten erstmals nach sieben Jahren gekündigt werden. (Zu einem früheren Zeitpunkt kann dies nur bei Eintritt eines in den Anleihebedingungen festgelegten außerordentlichen Ereignisses und Zahlung eines entsprechenden Rückzahlungsbetrages erfolgen.)
Der für die ersten sieben Jahre fixe Kupon liegt deutlich über der Verzinsung anderer Unternehmensanleihen. Sollte die Anleihe nach sieben Jahren nicht gekündigt werden, erhalten die Anleiheinhaber ab diesem Zeitpunkt einen variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR plus Aufschlag).