Corporate News Meldung vom 5. Juli 2023
voestalpine Hauptversammlung beschließt 1,50 Euro Dividende
voestalpine Hauptversammlung beschließt 1,50 Euro Dividende
Die voestalpine AG legte im Geschäftsjahr 2022/23 erneut Rekordzahlen vor und bestätigte damit in einem äußerst bewegten globalen Umfeld ihre robuste strategische Aufstellung. Mit dem höchsten Umsatz und dem besten operativen Ergebnis in der Konzerngeschichte kann der Stahl- und Technologiekonzern auch die Gewinnausschüttung auf den zweithöchsten Wert seit dem Börsengang 1995 anheben: Konkret wurde im Rahmen der 31. ordentlichen Hauptversammlung im Linzer Design Center für das Geschäftsjahr 2022/23 eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie beschlossen. Das entspricht einer Erhöhung von 25 % gegenüber dem Vorjahr (1,20 Euro). Die Hauptversammlung folgte damit dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Dividende gelangt ab 18. Juli 2023 zur Auszahlung (Ex-Dividendentag: 13. Juli 2023).
In Relation zum durchschnittlichen Börsenkurs der voestalpine-Aktie im Geschäftsjahr 2022/23 von 25,09 Euro ergibt sich eine Dividendenrendite von 6 %, die damit deutlich über jener vom Vorjahr (3,6 %) liegt. Seit dem Börsengang im Jahr 1995 hat die voestalpine AG jedes Jahr eine Dividende an ihre Aktionär:innen ausgeschüttet, in Summe – inkl. Geschäftsjahr 2022/23 – einen Betrag von 3,6 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Dividendenrendite seit 1995 beträgt 3,6 %. Die höchste Dividende (mit 2,10 Euro) wurde im Geschäftsjahr 2007/2008 ausbezahlt.
Die Hauptversammlung hat den Vorstand zudem zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 % des Grundkapitals der voestalpine AG ermächtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erneuerung der bereits auch im Jahr 2021 erteilten Rückkaufermächtigung, die unter anderem zum Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes oder zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen vorgesehen ist. Die Geltungsdauer der Rückkaufermächtigung beträgt 30 Monate. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand der voestalpine auch zu einer anderen Art der Veräußerung eigener Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot sowie auch zur Einziehung eigener Aktien und somit zur Herabsetzung des Grundkapitals ermächtigt.