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Ad-Hoc Meldung vom 3. November 2022

3. November 2022, 11:24 Uhr | 

voestalpine AG beschließt Aktienrückerwerbprogramm; Rückkauf von maximal 10.000.000 Aktien
bzw. bis zu rund 5,6 % des Grundkapitals der voestalpine AG geplant

Der Vorstand der voestalpine AG hat heute beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen und hat folgendes Rückkaufprogramm beschlossen. Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

  • Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 7. Juli 2021.
  • Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte auf der Homepage der Gesellschaft am 7. Juli 2021.
  • Beginn des Rückkaufprogramms: 10. November 2022; voraussichtliche Dauer bis 10. Juli 2023.
  • Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der voestalpine AG.
  • Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 10.000.000 Stück Stammaktien der voestalpine AG, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 5,6 %.
  • Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 20 % unter, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten drei Börsetage vor Erwerb der Aktien liegen.
  • Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme.
  • Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2021 zu verwenden.
  • Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  • Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die voestalpine AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft (voestalpine.com -> Investoren) zu erfüllen.

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der voestalpine AG unabhängig und unbeeinflusst zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen einzuhalten.

Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von voestalpine-Aktien und begründet keine Verpflichtung der voestalpine AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von voestalpine-Aktien anzunehmen.