Sicherheit im Gleisbereich

Verhalten im Gefahrenbereich von Gleisen/Bahnstromanlagen SIG1/SIG2

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Poziom: Podstawowy

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Dieses Ausbildungsmodul ist Grundvoraussetzung für jede Tätigkeit im Gefahrenraum von Gleisen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung und nach entsprechender örtlicher Unterweisung gilt der Absolvent dieser Ausbildung als „ elektrotechnisch unterwiesene Person“ gemäß 12.01. (DV EL 52).

Die Absolventen dieser Ausbildung verfügen über:

  1. Betriebliches Grundverständnis, um sich so zu verhalten, dass die Sicherheit beim Aufenthalt und der Durchführung von Arbeitsvorgängen im Gefahrenraum von Gleisen gewährleistet ist.
  2. Elektrotechnisches Grundverständnis, um sich so zu verhalten, dass die Sicherheit beim Aufenthalt und der Durchführung von Arbeitsvorgängen im Bereich von Bahnstromanlagen gewährleistet ist.

Schulungsinhalte

  • 30.02. Signalbuch: allg. Bestimmungen, Spitzensignal, Schlusssignal, Gefahrsignal, Signal ACHTUNG und Haltscheibe
  • 30.01. (Betriebsvorschrift DV V3): Begriffe: Bahnanlagen, Blockabschnitte, Zugfolgestellen, Züge, Gleise, Richtung, Mitarbeiter, Sicherheitsprinzip, Fahrdienstleitung, Gefährdete Rotten, Gleiswechselbetrieb
  • 30.03. ZSB:
    • 30.03.02: Gleis- und Bahnsteigbezeichnungen, Allgemeines, Streckengleise, Bahnhofgleise, Bahnsteige
    • 30.03.09: Freihalten der Bahnbreite
    • 30.03.10: Betreten von Bahnanlagen
    • 30.03.21: Zugbeobachtung
  • 12.01. (Elektrobetriebsvorschrift DV EL 52): Gefahren des Bahnstromes, Arbeiten in der Nähe von Bahnstromanlagen, Sicherheitsabstände, Grundsätze Prinzip Bahnstromanlagen, ERKENNEN des freigeschalteten und geerdeten Zustands der Oberleitung, Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität - Grundlagen
  • Grundlagen ArbeitnehmerInnenschutz

 

Zielgruppe

  • Personen, welche zur Durchführung von nicht betrieblichen Tätigkeiten im Gefahrenraum der Gleise oder in dessen Nähe, die Erlaubnis zum Betreten von nicht öffentlichen Eisenbahnanlagen erlangen müssen.

 

Zusatzinformation

Arbeitsformen

  • Vorträge mit Fallbeispielen Diskussionen

Voraussetzung

  • Die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Abschluss

  • Erfolgskontrolle durch den Vortragenden Teilnahmebestätigung
  • Teilnahmebestätigung
    • Die Teilnahmebestätigung dieses Seminars wird für das Beantragen der „Erlaubniskarte für das Betreten von Bahnanlagen gemäß EisbSV § 4(1)“ bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) anerkannt.