Nachhaltige Beschaffung ist weit mehr als nur eine wirtschaftliche Verantwortung. Bei der Beschaffung von Rohstoffen müssen Unternehmen auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Achtung der Menschenrechte achten und sich gleichzeitig um den Umweltschutz bemühen. Rohstoffe legen in der Regel einen weiten Weg zurück, bevor sie in der Produktion der High Performance Metals Division (HPM) eingesetzt werden – sowohl geografisch als auch in Bezug auf die beteiligten Wertschöpfungspartner. In den letzten Jahren wurden weltweit neue Regelungen eingeführt, um die Rechte der Menschen entlang dieser Lieferkette zu schützen. Ein Beispiel ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das weitreichende Auswirkungen auf unsere täglichen Prozesse hat. Erfahren Sie, wie wir uns darauf vorbereiten und wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) unsere Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten beeinflussen.
Das Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen, kurz Lieferkettengesetz, ist seit Januar 2023 in Kraft. Wie der Name schon sagt, regelt es die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt entlang der gesamten globalen Lieferkette sicherzustellen – von der Rohstoffgewinnung über alle Zwischenhandelsstufen bis hin zur Endverarbeitung. Es konzentriert sich auf Faktoren wie faire Bezahlung, Verhinderung von Kinderarbeit und Berücksichtigung von Umweltbelangen zum Schutz der Menschenrechte und der menschlichen Gesundheit.
Dieses neue Gesetz gilt in Deutschland seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorschriften einhalten. Das bedeutet, dass bis spätestens 2024 rund 5.700 Unternehmen in Deutschland und ihre Lieferketten sicherstellen müssen, dass sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Auch eine Tochtergesellschaft der voestalpine HPM Division wird ab 2024 dem LkSG unterliegen. Buderus Edelstahl hat seinen Sitz in Wetzlar und beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen haben wir unsere Lieferketten genau unter die Lupe genommen und werden sie auf die neuen Kriterien hin überprüfen.
Bei Buderus Edelstahl haben wir bereits begonnen, an der Umsetzung des Gesetzes zu arbeiten und konkrete Maßnahmen umzusetzen bzw. zu planen. Dazu gehören die Einführung eines strukturierten Prozesses zur Risikoklassifizierung von Lieferanten, der zu konkreten Maßnahmen führt, eine umfassende Menschenrechtspolitik zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten in den Geschäftsprozessen und ein Menschenrechtsbeauftragter als verantwortlicher Ansprechpartner.
Mit einigen Parallelen zum LkSG wird auf der Ebene der Europäischen Union derzeit die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), kurz EU-Due Diligence Directive, erarbeitet. Nach ihrer Verabschiedung soll diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Spätestens dann werden auch Buderus Edelstahl und die anderen Unternehmen der HPM-Division sowie des voestalpine-Konzerns den Regelungen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette unterworfen sein. Die HPM Division kann daher die Umsetzung des LkSG bei Buderus Edelstahl als eine Art Pilotprojekt für die anstehende Umsetzung der CSDDD sehen.
Um diese neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen wir eng mit den Lieferanten entlang unserer Lieferkette zusammenarbeiten. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit ihnen, damit wir alle erforderlichen Informationen und Daten erhalten. Wir befragen unsere Lieferanten aktiv zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Tätigkeitsbereichen. Wir untersuchen auch Umweltaspekte und ihre Pläne zur Dekarbonisierung. Diese Selbsteinschätzung hilft uns, die Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit besser zu beurteilen.
Die Kriterien basieren auf einem ESG-Rahmen. ESG steht für Umwelt, Soziales und Governance im Sinne der (Unternehmens-)Führung. Anhand der definierten Kriterien wird also geprüft, wie die Unternehmen in den Bereichen soziale und ökologische Nachhaltigkeit aufgestellt sind, ob Nachhaltigkeit in die Unternehmensführung integriert ist und welche ESG-Maßnahmen die Unternehmen bereits ergriffen haben oder ergreifen werden.
Um die Einhaltung der ESG-Richtlinien entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, haben wir Kriterien festgelegt, anhand derer wir unsere Lieferanten überprüfen. Wir verwenden hauptsächlich zwei Instrumente zur Bewertung unserer Lieferanten:
Wir priorisieren die Lieferanten nach dem Lieferantenrisiko, das durch den Risikofilter definiert ist. Dieser Filter wird in der gesamten Gruppe verwendet, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Er setzt sich aus zwei übergreifenden Kriterien zusammen: Produktgruppenrisiko und Herkunftsland. Das Produktgruppenrisiko umfasst ökologische und soziale Kriterien sowie Themen, die für Stakeholder wichtig sind.
Die Lieferanten können anhand von zwei übergreifenden Kriterien bewertet und in drei Prioritätsgruppen eingeteilt werden:
Unsere Lieferanten werden regelmäßig überprüft. Dies ermöglicht es uns, auf Veränderungen und Entwicklungen zu reagieren.
Wenn unsere Kriterien nicht erfüllt werden, gibt es einen Eskalationsprozess. In einem ersten Schritt sprechen wir mit den Lieferanten, wenn wir auf der Grundlage ihrer Selbstauskunft Lücken in unseren Anforderungen feststellen. In diesen Gesprächen besprechen wir das Problem und mögliche Maßnahmen zu seiner Lösung. Wir verfolgen diesen Ansatz, um zu vermeiden, dass wichtige und manchmal langjährige HPM-Lieferanten sofort ausgeschlossen werden, und um sie zu motivieren, höhere Nachhaltigkeitsstandards zu integrieren. Auf diese Weise können wir gemeinsam mit ihnen auf eine nachhaltigere Lieferkette hinarbeiten.
Im Rahmen des Eskalationsprozesses können auch Vor-Ort-Inspektionen bei den Lieferanten durchgeführt werden, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Wenn die gemeinsam festgelegten Abhilfemaßnahmen immer noch nicht umgesetzt sind, kann der Lieferant von HPM und der gesamten Gruppe ausgeschlossen werden.
Neben der Einhaltung gesetzlicher und konzerninterner Mindeststandards treiben wir im Rahmen der Säule “Nachhaltige Beschaffung” auch Projekte in unseren eigenen Bereichen voran. So fungieren wir als direkter Ansprechpartner und unterstützen unsere Werke bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen. Wir verstehen uns nicht nur als ein Team im Rahmen von inSPire. Vielmehr arbeiten wir mit den Verantwortlichen in den Produktionsbetrieben zusammen. In regelmäßigen Treffen und bei Besuchen vor Ort tauschen wir uns über Nachhaltigkeitsthemen aus, diskutieren gemeinsam Problemfelder und entwickeln neue Ideen und mögliche Maßnahmen. Zusammenarbeit ist für uns nicht nur eine Theorie, sondern wird im Rahmen von inSPire täglich gelebt.
Die Konzepte von ESG und Nachhaltigkeit in der Lieferkette sind noch relativ neu und unterliegen einem ständigen Wandel. Viele Vorschriften und Gesetze, wie die CSDDD, befinden sich noch in der Entwicklung. Die Bedeutung und die weitreichenden Auswirkungen der neuen Nachhaltigkeitsvorschriften und das gesellschaftliche Interesse daran sind jedoch bereits unbestreitbar. Für unsere Division und den voestalpine-Konzern gibt es viele Möglichkeiten, in diesen Bereichen Erfahrungen zu sammeln und in Pilotprojekten Prozesse zu etablieren und zu verbessern, bevor diese später breiter ausgerollt werden – wie im Fall der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bei Buderus Edelstahl. Bei allen Innovationen sind wir auf die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, Geschäftspartnern und Mitarbeitern innerhalb des Konzerns angewiesen. Nur durch die Kooperation und Veränderungsbereitschaft aller Beteiligten können die globalen Lieferketten nachhaltiger gestaltet und die Menschenrechte stärker verankert werden.