- Dividende von einem Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2014/15
- Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung hat den Vorstand zudem zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der voestalpine AG ermächtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erneuerung der bereits auch im Jahr 2013 erteilten Rückkaufermächtigung, die unter anderem zum Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes oder von allfälligen Wandelanleihen vorgesehen ist. Die Geltungsdauer der Rückkaufermächtigung beträgt 30 Monate. In diesem Zusammenhang wurde der Vorstand der voestalpine AG auch zur Einziehung eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der voestalpine AG und somit zur Herabsetzung des Grundkapitals in diesem Ausmaß ermächtigt.
Das erwähnte Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine AG gilt weltweit als Best-Practice-Modell. Nach der jüngsten Kapitalerhöhung im April dieses Jahres hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, in der die Aktionärsstimmrechte von 24.200 Mitarbeitern gebündelt sind, mit Stand Juni 2015 eine Beteiligung von 14,8 Prozent am Unternehmen – dies entspricht einem Gegenwert von rund einer Milliarde Euro. Damit sind die Mitarbeiter heute zweitgrößter Aktionär des Konzerns.
Generell blickt der voestalpine-Konzern seit seiner 1995 begonnenen und 2005 mit dem 100-prozentigen Ausstieg des Staates abgeschlossenen Privatisierung auf eine einzigartige Erfolgsgeschichte zurück, die auch in entsprechenden Dividendenleistungen zum Ausdruck kommt: Seit dem Börsengang 1995 hat die voestalpine AG insgesamt 2,2 Milliarden Euro an Dividende an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Die durchschnittliche Dividendenrendite liegt damit bei 3,8 Prozent.