Zur Erhöhung der Flexibilität in Finanzierungsfragen hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren um bis zu 40 Prozent gegen Bareinlagen und bis zu 10 Prozent gegen Sacheinlagen oder für Mitarbeiterbeteiligungen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG, das sind Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte im Ausmaß von bis zu 1 Mrd. EUR auszugeben, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von Aktien der voestalpine AG einräumen können. Für die Bedienung von Finanzinstrumenten, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der voestalpine AG einräumen, hat die Hauptversammlung eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 17,2 Mio. Aktien (10 % des Grundkapitals) beschlossen (Bedingte Kapitalerhöhung).