Das Unternehmen ist seit mehreren Monaten laufend in Kontakt mit dem Deutschen Bundeskartellamt und der Staatsanwaltschaft in Bochum und arbeitet mit den Behörden an der lückenlosen und raschen Aufklärung des Sachverhalts. Auf Grund der Kronzeugeneigenschaft konnten bisher nur eingeschränkt Informationen veröffentlicht werden. Der Konzern rechnet aus heutiger Sicht mit einer Bußgeldbefreiung.
Eine Einschätzung der Berechtigung und gegebenenfalls der Höhe möglicher Schadenersatzansprüche ist derzeit noch nicht möglich. Die in den Medien kolportierten Schadenshöhen sind für voestalpine jedenfalls nicht nachvollziehbar und werden ausdrücklich zurückgewiesen. Die voestalpine AG akzeptiert keine Kartellverstöße. Die interne Aufdeckung und Aufarbeitung des Kartells zeigt, dass die im voestalpine-Konzern bestehenden Compliance-Maßnahmen wirksam sind. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dennoch für die weitere Verbesserung dieser Maßnahmen und Systeme genutzt werden.