Der Vorstand beschloss in Anbetracht der COVID-19-Pandemie, nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversamm-lung in Anspruch zu nehmen.
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der voestalpine AG am 1. Juli 2020 Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 1. Juli 2020 nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 1. Juli 2020 ab 10:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.voestalpine.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.