Der Österreichische Corporate Governance Kodex stellt österreichischen Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. 2003 haben Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG beschlossen, diesen Kodex anzuerkennen.
- Österreichischer Corporate Governance Kodex
Mit Oktober 2002 hat der Österreichische Corporate Governance Kodex seine Gültigkeit erlangt. Darin wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. - Die Basis
Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zu der Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrmals überarbeitet. Die letzte Änderung erfolgte im Jänner 2023. Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. - Ziel des Kodex
Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden. - Die voestalpine
Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance Kodex anzuerkennen, und haben auch die zwischenzeitlich erfolgten Regeländerungen umgesetzt.
Weitere Informationen zum Corporate Governance Kodex. - Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“ mit einer Ausnahme (= Abweichung zur C-Regel 39) auch sämtliche „C-Regeln“ und “R-Regeln“ des Kodex von der voestalpine AG eingehalten.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex legt fest, dass das Nichteinhalten seiner so genannten C-Regeln (comply or explain) zu erklären und begründen ist. Die voestalpine AG verhält sich durch die Erläuterung folgender Abweichung somit kodexkonform:
Regel 39:
Gemäß C-Regel 39 soll die Mehrheit der Mitglieder von Ausschüssen die vom Aufsichtsrat gemäß C-Regel 53 festgelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllen.
Der Präsidial- und Vergütungsausschuss besteht neben einer:einem Arbeitnehmervertreter:in aus zwei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern.
Mit seiner Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der voestalpine AG mit Wirkung zum 1. April 2022 hat Dr. Wolfgang Eder gemäß Geschäftsordnung des Aufsichtsrates auch den Vorsitz des Präsidialausschusses, welcher zugleich Nominierungsausschuss ist, und des Vergütungsausschusses übernommen. Dr. Wolfgang Eder erfüllt aufgrund seiner ehemaligen Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der voestalpine AG bis zum 3. Juli 2019 ein gemäß Regel 53 des Kodex vom Aufsichtsrat für die Unabhängigkeit festgelegtes Kriterium nicht.
Angesichts dieser Besetzung wird in diesen beiden Ausschüssen daher von der Regel 39 des Kodex abgewichen, da in diesen nicht die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder gemäß der vom Aufsichtsrat für die Unabhängigkeit festgelegten Kriterien unabhängig ist.
Mit der Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und damit verbunden auch in den Vorsitz des Präsidial- und Vergütungsausschusses vertraut der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft bei diesen Kernaufgaben auf die langjährige Industrie- und Managementerfahrung und die Kenntnis des Konzerns von Dr. Wolfgang Eder.
Mit August 2024 erfüllt Dr. Wolfgang Eder sämtliche vom Aufsichtsrat für die Unabhängigkeit festgelegten Kriterien, so dass ab diesem Zeitpunkt die Regel 39 wieder vollinhaltlich erfüllt wird.
Da die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates erklärt haben, die vom Aufsichtsrat für die Unabhängigkeit festgelegten Kriterien zu erfüllen, wird die C-Regel 53 des Kodex weiterhin erfüllt.
Im Corporate Governance Kodex sind folgende Regeln vorgesehen:
„L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen;
„C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss;
„R-Regeln“ (Recommendations), das sind Empfehlungen
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Management und Aufsichtsrat
Director's Dealing
Gemäß Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei der voestalpine AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, Transaktionen mit Finanzinstrumenten der voestalpine AG der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der voestalpine AG zu melden. Die voestalpine AG hat gemeldete Transaktionen in Folge zu veröffentlichen.
Diese sind unter EQS News abrufbar.
Gemeldete Transaktionen der letzten drei Monate ab dem Tag der Veröffentlichung sind zudem auch hier dargestellt:
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