Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 1 Börsegesetz
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Die voestalpine AG gibt hiermit gemäß § 93 Abs. 1 Börsegesetz bekannt, dass die am 09. März 2015 angekündigte Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zur Ausgabe von 2.500.000 neuer auf den Inhaber lautende Stück Stückaktien am 25. April 2015 im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen wurde. Mit 25. April 2015 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 317.851.287,79 und ist zerlegt in 174.949.163 Aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.